Wenn staatliche Stellen Daten veröffentlichen, dürfen Privatpersonen, Ehrenamtliche, wissenschaftliche Einrichtungen oder auch Projekte der öffentlichen Hand sie dann einfach nutzen? Die naheliegende Antwort wäre „Ja“. Immerhin sind die Daten öffentlich. Ganz so einfach ist die Antwort jedoch nicht, zumindest nicht für das Land Bayern.
Bis Ende Juli lieferte sich der Freistaat einen Rechtsstreit mit dem Open-Data-Aktivisten Markus Drenger. Das Land hatte ihn wegen der Nutzung von veröffentlichten Daten verklagt.
Vor dem Oberlandesgericht München hat Drenger nun zwar Recht bekommen. Doch zentrale Fragen bleiben ungeklärt: Wann sind staatliche Daten offen im Sinn von Open Data, dürfen also von allen für alle Zwecke genutzt und weiterverbreitet werden? Und wie erkennt man, dass man sie bedenkenlos nutzen kann, ohne befürchten zu müssen, so wie Drenger vor Gericht gezerrt zu werden?
Öffentlich, aber nicht offen?
Der Rechtsstreit geht zurück auf Jahr 2021. Damals fand Drenger Geodaten, die das Bundesamt für Flugsicherung im Internet veröffentlicht hatte. Das Amt weist über solche Daten Anlagenschutzbereiche aus, die nicht bebaut werden dürfen, weil sie beispielsweise Radar- und Navigationsanlagen stören könnten.
Geodaten sind etwa GPS-Koordinaten, Postleitzahlen, Straßen, Ortsnamen und Umrisse von Grundstücken. Vermessungsämter der Länder sind dafür zuständig, sie zu erfassen. Die Daten aus Drengers Fund stammen von der Zentralen Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH), die wiederum beim bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) angesiedelt ist.
Drenger lud die Kartendaten herunter und spiegelte sie auf der Plattform github. Dort griffen andere Nutzer:innen sie auf, einer reicherte sie mit weiteren Daten an. Daraufhin meldete sich das LDBV, Drenger solle die Daten offline nehmen. Von einem Verstoß gegen das Datenbank-Urheberrecht war die Rede.
Für Drenger kam diese Aufforderung überraschend. Denn dass die Daten in irgendeiner Form geschützt sind, sei an keiner Stelle erkennbar gewesen, etwa durch einen entsprechenden Hinweis, wie er 2021 gegenüber netzppolitik.org erklärte. Er kam der Aufforderung nach. Auf sich beruhen ließ der Freistaat den Fall jedoch nicht.
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Zivilklage gegen Aktivisten
Nach der Abmahnung stellte das Land Strafanzeige gegen Drenger und brachte schließlich eine Zivilklage gegen ihn vor. Zentral sind dabei zahlreiche Geodaten, die die bayerische Vermessungsverwaltung seit Anfang 2023 selbst veröffentlicht, im Online-Angebot BayernAtlas. Warum ging man dann überhaupt gegen Drenger vor?
Das Land Bayern sieht sich als Datenbank-Hersteller und will ein Leistungsschutzrecht geltend machen. Juristisch läuft die Argumentation in etwa so: Das Land hat viel Geld investiert, um die Datenbank aufzubauen. Deswegen genieße die Datenbank urheberrechtlichen Schutz. Um das Geld wieder einzuspielen, erhebt das Land für die Daten und ihre Auswertung Nutzungsgebühren, nicht nur von externen Nutzer:innen wie privaten Unternehmen, sondern auch von anderen Behörden.
Ob der Freistaat auf diese Weise wirklich Geld verdienen sollte, steht auf einem anderen Blatt. Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland und die Aktivistin Lilith Wittmann haben dieses Geschäftsmodell als „vernachlässigbare Geldquelle“ für Kommunen kritisiert.
Urteil gegen Bayern
Das Oberlandesgericht München entschied am 30. Juli, dass die Klage als „unzulässig abgewiesen wird“ und schließt zudem aus, dass der Freistaat in Berufung gehen kann. Das Urteil wurde bislang nicht veröffentlicht, netzpolitik.org konnte jedoch entsprechende Dokumente einsehen.
Ursache für die Entscheidung gegen Bayern ist unter anderem ein Verfahrensgrund. Vor dem Landgericht München erklärte der Freistaat anfangs nämlich, dass er sich auf das Urheberrechtsgesetz berufe, weil das Land Urheber der Datenbank sei und die Deutsche Post Direkt GmbH die genutzten Postleitzahlen lizenziert habe.
Vor dem Oberlandesgericht München räumte das Land dann jedoch ein, dass das nicht stimmt. Hier erklärte es, die Datenbank gemeinsam mit der Deutschen Post AG (seit 2023 unter dem Namen DHL Group) zu erstellen. Die Klage derart zu ändern, ist laut Zivilprozessordnung nicht zulässig.
Datennutzungsgesetz statt Urheberrechtsgesetz
Laut OLG München findet zudem das Datennutzungsgesetz (DNG) Anwendung. Diesem zufolge sollten Geodaten „soweit möglich (…) konzeptionell und standardmäßig offen“ sein.
Das DNG ist unter anderem Teil des zweiten Open-Data-Gesetzes von 2021 und setzt die Open-Data-Richtlinie der EU von 2019 um. Die Richtlinie regelt, wie private und öffentliche Akteure öffentliche Informationen weiterverwenden dürfen. Behörden können sich ihr zufolge in der Regel nicht auf das Urheberrecht berufen.
Mit dem DNG will der Gesetzgeber ausdrücklich unter anderem „effektive, transparente und nachvollziehbare Verwaltungsprozesse“ und „bürgerliche Teilhabe und Zivilgesellschaft“ fördern.
Keine Angst vor Open Data
Auch wenn er Recht bekommen habe, blieben nach dem Urteil des OLG München viele Fragen ungeklärt, sagt Markus Drenger auf Anfrage von netzpolitik.org: Können sich Behörden auf das Urheberrecht berufen, wenn sie mit Privatunternehmen wie der Deutschen Post eine Private-Public-Partnership eingehen? Stellt das DNG Offenheit im Sinne von Open Data sicher? Oder können Behörden wie die ZSHH das DNG umgehen, indem sie die Daten verkaufen?
Drenger stellt zudem eine Grundsatzfrage: Müssten nicht eigentlich alle veröffentlichten Berichte und Bekanntmachungen von Behörden frei genutzt werden dürfen? Sie dürften dann gespeichert, archiviert, kopiert und miteinander verglichen werden. Das wäre „die Voraussetzung für eine informierte öffentliche Meinungsbildung“, appelliert Drenger.
In den amtlichen Daten und Berichten sieht der Aktivist einen wichtigen Baustein für öffentliche und parlamentarische Kontrolle der Verwaltung. „Wenn man die öffentlich versionieren will, weil Behörden ältere Berichte löschen, muss man weiterhin mit Abmahnungen und Klagen der Behörden rechnen. Es gibt noch keine Rechtssicherheit für OpenData“, stellt Drenger fest.
Nach dem harten Vorgehen Bayerns fürchtet der Aktivist einen Chilling-Effekt. Der könnte auch nach Bayerns Niederlage vor Gericht bestehen bleiben: Ehrenamtliche oder öffentliche Stellen könnten künftig den Gebrauch von Geodaten scheuen, aus Angst vor Gericht zu kommen oder abgemahnt zu werden.

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